Spanisch als spätbeginnende Fremdsprache
Am HSG kann Spanisch als spätbeginnende Fremdsprache, d. h. nach der 10. Jahrgangsstufe, gewählt werden und wird dann in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 belegt. Im Gegenzug wird die zweite Fremdsprache (Französisch oder Latein) nach Jahrgangsstufe 10 abgelegt.
In der Jahrgangsstufe 11 wird Spanisch vierstündig unterrichtet, in den Jahrgangsstufen 12 und 13 jeweils dreistündig. Schüler*innen, die Spanisch als spätbeginnende Fremdsprache wählen, können ihre Kolloquiumsprüfung in diesem Fach ablegen, nicht jedoch die schriftliche..
Zielsetzungen des Spanischen als spätbeginnende Fremdsprache
Beim Erlernen des Spanischen können Schüler*innen Vorkenntnisse aus den bisher erlernten Sprachen (Englisch, Französisch oder Latein) nutzen. Der Fokus liegt insbesondere bei spätbeginnenden Fremdsprachen dabei auf der Mündlichkeit.
Leistungsnachweise
Hier gibt‘s Infos zu mündlichen und schriftlichen Schulaufgaben
- Niveaustufen gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen
Ende Klasse 11 = A2
Q11 = selbstständische Sprachverwendung A2+ / Leseverstehen B1
Q12 = selbstständige Sprachverwendung B1 / Leseverstehen B1+
- Anzahl Schulaufgaben im Fach Spanisch
Jahrgangsstufe. schriftliche Schulaufgaben Mündliche Schulaufgabe
11 4 ja
12 2 nein
13 2 ja
Weitere Leistungsnachweise
Neben den großen Leistungsnachweisen in Form von Schulaufgaben werden in Spanisch auch kleine Leistungsnachweise in den folgenden Formaten abgehalten:
o Stegreifaufgaben
o Kurzarbeiten
o Rechenschaftsablagen
o Unterrichtsbeitragsnoten
o Referate und Präsentationen
Mündliche Schulaufgaben
Am HSG werden in den Jahrgangsstufen 11 sowie 13 mündliche Schulaufgaben abgehalten. Die Bewertung erfolgt dabei – abhängig vom Lernjahr und dem entsprechenden Niveau gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – nach bestimmten Bewertungskriterien, die hier eingesehen werden können: http://www.isb.bayern.de/gymnasium/faecher/sprachen/englisch/muendliche-pruefung-moderne-fremdsprachen/