Mithilfe unser Medienbildung ermöglichen wir den Schülerinnen und Schüler das zielgerichtete Nutzen von Tablets im Unterricht sowie einen sichern und reflektierten Umgang mit Medien im Generellen. Das Medienkonzept beruht auf zwei Pfeilern.
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Der Grundkurs in der 5. und 6. Klasse
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe absolvieren fächerübergreifend den „Grundkurs Medien“, auch „Kleiner Medienführerschein“ genannt. Über die beiden Jahrgangsstufen verteilt lernen sie „Das Kleine 1x1 des Rechnereinsatzes am HSG“ (Login, Wie funktioniert die digitale Kommunikation am HSG? Welche Suchmaschine verwende ich am besten?) genauso wie das Zehnfinger-Tastschreiben oder die Nutzung der KOMBIKarte der Bibliothek. Im Zuge der sog. 1:1 Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Tablets steht auch die zielgerichtete Verwendung der digitalen Endgeräte als Lernhelfer auf dem Stundenplan.
Im Modul „Gefahren und Recht im Netz“ erörtern Fachlehrerinnen und -lehrer und externe Partner mit den Schülerinnen und Schülern genau, welche Tücken und Fallen im Internet drohen (Musik-Download, Umgang mit Urheber- und Persönlichkeitsrechten, eigene Bilder im Netz, Sexting, u.a.) und wie man ungewollte juristische Überraschungen diesbezüglich vermeidet. Die Eltern werden nach Möglichkeit auf Info-Abenden mit in die Präventions- und Aufklärungsarbeit zu Risiken im Netz einbezogen.
Schließlich reflektieren und analysieren unsere Schülerinnen und Schüler ihr eigenes Mediennutzungsverhalten vergleichend und denken auf der Ebene der Medienethik über den richtigen Umgangston in digitalen Kommunikationsumgebungen nach (Stichwort: Netiquette).
So vorbereitet kann jede/ HSG-Schülerin und HSG-Schüler am Ende der 6. Klasse den „HSG-Medienführerschein“ erwerben.
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HSG-Medienführerschein
Am Ende der 6. Jahrgangstufe erhalten alle Schülerinnen und Schüler von unseren speziell geschulten Lehrern Unterricht zum HSG-Medienführerschein. Hier werden wichtige Inhalte aus dem Grundkurs vertieft und erweitert. Die Schülerinnen und Schüler können schließlich freiwillig in einem Online-Kurs eine Prüfung zu diesen Inhalten ablegen.
Während alle Schülerinnen und Schüler mit Beginn der 1:1-Ausstattung ihre Tablets im Unterricht verwenden dürfen, wenn die Lehrkraft dies für sinnvoll erachtet, erhalten unsere Medienführerscheininhaber darüber hinaus einige Privilegien, die einen positiven Anreiz setzen, die Mühen einer aufwändigen Zusatzprüfung auf sich zu nehmen. Wir sind überzeugt, dass die Schülerinnen und Schüler erst dann die Vorteile einer digitalen Ausstattung gewinnbringend nutzen können, wenn man ihnen nicht nur die technischen Fähigkeiten vermittelt, sondern sie auch zu reflektierten Persönlichkeiten erzieht.