Lateinkenntnisse – Niveaustufen (KMS VI.3-5 S 5510-6.13 108 vom 13.01.2008)
- Lateinkenntnisse
Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache in Jahrgangsstufe 8 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.
- Gesicherte Lateinkenntnisse (= kleines Latinum)
Die Zuerkennung gesicherter Lateinkenntnisse bzw. des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis als „Kleines Latinum“ bestätigt.
- Latinum
Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen, im Wesentlichen also Texte von Cicero. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und zwei weiteren Lektürejahren in Jahrgangsstufe 10 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis bestätigt.
Für Schüler, die Latein durch die spätbeginnende Fremdsprache Spanisch ersetzen, besteht am Ende der 9. Jahrgangsstufe die Möglichkeit, eine schulinterne Feststellungsprüfung abzulegen und dadurch ebenfalls das Latinum zu erwerben. Die Schüler sollten dazu rechtzeitig (spätestens bis zu den Osterferien) ihre Lateinlehrer ansprechen. Eine offizielle Anmeldefrist gibt es jedoch nicht.