Aktuelle Latinumsbestimmungen
Sprachkenntnisse in Latein können generell in folgenden Niveaustufen nachgewiesen werden:
Lateinkenntnisse
„Fähigkeit (…), Texte, wie sie üblicherweise nach drei Jahren Unterricht in der ersten oder zweiten Fremdsprache Latein in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.“
Erwerb über den Pflichtunterricht:
→ Jgst. 8: Jahreszeugnis mit mindestens Note 4 im Fach Latein
Kleines Latinum (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse)
„Fähigkeit (…) lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen (Cäsar, Nepos) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.“
Bestätigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis
Erwerb über den Pflichtunterricht:
→ Jgst. 9: Jahreszeugnis mit mindestens Note 4 im Fach Latein
Latinum
„Fähigkeit (…), lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Cicero-Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.“
Bestätigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis
Erwerb über den Pflichtunterricht:
→ Jgst. 10 oder 11: Jahreszeugnis mit mindestens Note 4 im Fach Latein
Über Sonderfälle zum Erwerb des Latinums, etwa bei einem Auslandsaufenthalt während der 11. Jahrgangsstufe bei gleichzeitigem Nicht-Bestehens des Latinums am Ende der 10. Jahrgangsstufe, halten die Lateinlehrer des HSG alle nötigen Informationen bereit.