Benutzerordnung IT am HSG Erlenbach a. Main (Stand: 2010-09)
Pflichten des Lehrers
Jede Lehrperson, die die IT-Einrichtung des HSG im Rahmen ihres Unterricht planmäßig einsetzt, erstellt zu Beginn
ihrer Unterrichtsreihe einmalig eine Liste mit der Sitzordnung aller Schüler. Die Sitzordnung ist während der gesamten
Unterrichtsreihe beizubehalten. Die Eintragung in die ausliegenden Logbücher ist für alle verpflichtend.
Der am jeweiligen Tag "letzte" Fachlehrer lässt die PCs in den Computerräumen herunterfahren.
Zu allen anderen Zeiten sind die Schüler lediglich zur Abmeldung ihrer Sitzung aufzufordern.
Die Veröffentlichung von Photos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schüler
sowie im Falle derer Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.
Allgemeine Nutzungsregeln
Das Arbeiten an einem Rechner ist nur mit dem eigenen Benutzernamen und Passwort gestattet.
Ausnahmen können nur durch eine Fachlehrkraft gestattet werden, sofern es sich um account-freie Geräte (z.B.
Beamerwägen, Übungs-Notebooks, ...) handelt. Zu Beginn der fünften Klasse bekommt jeder Schüler einen Account
eingerichtet, der nach dem Verlassen des HSG gelöscht wird. Zur Speicherung unterrichts-und ausbildungsrelevanter
Daten dürfen das eigene Home-Verzeichnis oder mitgebrachte USB-Speichermedien (ohne weitere Funktionen!)
verwendet werden. Unnötiges Datenaufkommen ist zu vermeiden. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz
persönlicher Daten im Netz vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Schule besteht nicht.
Die mitgebrachten USB-Speichermedien sind mit Name, Vorname und aktueller Klasse zu beschriften.
Jeder Nutzer verpflichtet sich, seinen Account (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und keinesfalls weiterzugeben. Sollte der Verdacht aufkommen, dass das eigene Passwort einem Dritten bekannt geworden ist, so ist sofort eine Passwort-Änderung zu beantragen. Bei vergessenen Passwörtern ist beim Systembetreuer ebenso schriftlich unter Angabe von Name und Klasse (z. B. E-Mail an
admin@hsgerlenbach.org) eine Rücksetzung zu beantragen. Für diese wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 1,00 Euro erhoben.
Computerspiele jeglicher Art sind an den EDV-Anlagen bis auf Weiteres nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch
Lehrkräfte oder den Systemadministrator gestattet.
Die Installation und Verwendung jeglicher selbst mitgebrachter Software ist verboten. Ausnahme bildet auch hier die
ausdrückliche Aufforderung seitens einer Fachlehrkraft.
Die Benutzung eigener, d. h. schulfremder Geräte jeglicher Art im Schulnetz ist generell untersagt. Diese werden nach Artikel 56 (5) BayEUG zeitweilig konfisziert.
Ausnahmen hiervon erteilt der Systembetreuer persönlich denjenigen Schülern der Qualifikationsphase, die im Rahmen
Ihrer Seminararbeiten tätig sind.
Beamer, Scanner oder sonstige Spezialgeräte werden ausschließlich von Lehrkräften bedient.
Die Netiquette enthält Grundregeln zum Umgang mit andere Netzteilnehmern, zu deren Einhaltung jeder Nutzer des
HSG verpflichtet ist. (
http://www.chemie.fu-berlin.de/outerspace/netnews/netiquette.html)
Der Einsatz sowie das Bereithalten von Hackerprogrammen (z.B. Portscanner, Viren, Würmer, Trojaner, WLAN-Cracker, …) ist strikt untersagt. Ebenso untersagt ist der Versuch, sich unberechtigt Zugang zu Netzwerkressourcen im Schulnetz oder anderen Netzen zu verschaffen. Eventuelle Sicherheitslücken sind dem Systemadministrator umgehend mitzuteilen.
Die Geräte der PC-Räume sind pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist eine Veränderung der Standorte und der Konfiguration (z. B. Austausch von Monitoren, Tastaturen, Mäusen) unzulässig. Störungen bei Hard-oder Software sind sofort der Lehrkraft bzw. Aufsichtsperson zu melden, die diese Meldung dann in die ausliegenden Logbücher eintragen und an den Systemadministrator weitergeben muss.
Beim Verlassen der PC-Räume ist die eigene Sitzung zu beenden (Abmelden), der Arbeitsplatz aufzuräumen, Stühle sind zurück unter die Tische zu schieben.
Internetnutzung
Der Download von Dateien ist nur für Unterrichtszwecke und nach Anweisung der jeweiligen Fachlehrkraft gestattet. Nicht genehmigte Downloads / Dateien werden protokolliert und gelöscht und stellen zudem einen Verstoß gegen diese Nutzerordnung dar.
Der Aufruf von Diensten oder Seiten, die gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen verstoßen ist verboten. Beispiele hierfür sind Seiten rassistischen, pornographischen oder offensichtlich rechtswidrigen Inhaltes.
Es dürfen keine kostenpflichtigen Bestellungen oder Verträge über das Internet abgeschlossen werden.
Das HSG behält sich vor, das Aufrufen, Abspeichern und Ausdrucken bestimmter Seiten zu untersagen.
Generell untersagt ist die Nutzung von Anonymisierungs- und Verschleierungsdiensten jeglicher Art.
Aufgerufene Seiten werden protokolliert und überprüft. Beim Kopieren und Verwenden von Inhalten jeglicher Art, wie Texte, Bilder, Software usw. ist das Urheberrecht zu beachten.
Folgen bei Verstößen gegen die Nutzerordnung
Erziehungsmaßnahmen: Schüler, die dieser Ordnung zuwider handeln, werden einmalig verwarnt und zu Aufräum- und Ordnungstätigkeiten eingeteilt. In gravierenden und wiederholten Fällen wird ihre Nutzungsberechtigung für eine angemessene Frist entzogen. Der betreffende Schüler wird über die Dauer der Sperre informiert.
Rechtliche Konsequenzen: Schüler, die unbefugt Software oder Dateien von den Arbeitsstationen oder aus dem Internet kopieren (herunterladen) oder verbotene Inhalte verwenden, machen sich unter Umständen strafbar und riskieren, zivil-und strafrechtlich verfolgt zu werden.
Haftung: Für mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden an Hard- oder Software wird der Verursacher zum Schadensersatz herangezogen.
Eingriffsrecht
Der Systemverwalter hat jederzeit das Recht und die Pflicht, die Privatverzeichnisse sowie die Protokolldateien der Internetverbindungen zu sichten, dortige Dateien zu löschen, zu archivieren und gegebenenfalls die Schulleitung über missbräuchliche Computernutzung zu informieren.
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr, also jegliche Aktion im Netz zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden zu Beginn eines neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs der schulischen EDV-Einrichtung begründen.
Inkrafttreten und Nutzerbelehrung
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Einweisung durch den jeweiligen Klassenleiter hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt.
Die nutzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen.
Die Anerkennung gilt für die Dauer des gesamten Schulbesuchs und insbesondere auch dann, wenn Passagen der Nutzerordnung zwischenzeitlich angepasst wurden. (Stets aktuelle Online-Fassung auf der HSG-Homepage / Aushang neben der Hausordnung beachten!)


